Kursdaten V-NISSG

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Sachkundenachweis V-NISSG

Aufbau und Inhalte einer Ausbildung und Prüfung eines Sachkundenachweises

Wie wird der Sachkundenachweis ausgebildet und geprüft? Was für Voraussetzungen braucht es dazu?

Der Sachkundenachweis besteht aus drei Modulen: dem Modul Grundlagen, dem Modul Technologien und sieben verschiedenen Modulen zu behandlungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten (BKF), die alle Behandlungen, die einen Sachkundenachweis erfordern, beinhalten.

Es gibt dabei je nach Vor- und Ausbildung (Tab.1) zwei Wege, einen Sachkundenachweis zu erlangen (Abb.1):

Übersicht der Module
Tabelle 1: Übersicht der zugehörigen Module einer Ausbildung für einen Sachkundenachweis nach Ausbildung der Absolventen und Absolventinnen

Weg 1 ist an alle Personen gerichtet, welche keine der Voraussetzungen für Weg 2 erfüllen. Hier muss als erstes das Modul Grundlagen absolviert und mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Danach kann man das Modul Technologien und nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls das reguläre Modul behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) absolvieren. Mit bestandener Prüfung des regulären Moduls BFK wird der Sachkundenachweis erworben.

Weg 2 richtet sich an Kosmetikerinnen oder Kosmetiker EFZ, FA und HFP, Dermapigmentologen oder Dermapigmentologinnen mit höherer Berufsbildung, Podologinnen oder Podologen EFZ und HF, sowie an Akupunkteurinnen und Akupunkteure TCM. Diese müssen das Modul Grundlagen nicht unbedingt besuchen und starten direkt mit dem Modul Technologien. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls muss ein erweitertes Modul BKF absolviert werden, welches aus dem regulären Modul BKF und einem verkürzten Modul Grundlagen zusammengesetzt ist. Mit bestandener Prüfung des erweiterten Moduls BKF wird der Sachkundenachweis erworben.

Die Ausbildungsdauer bewegt sich je nach Ausbildungsweg und Sachkundenachweis ungefähr zwischen zwei und elf Tagen.

Modul Grundlagen

Das Modul Grundlagen vermittelt die für die Behandlungen gemäss V-NISSG wichtigsten Grundkenntnisse in den folgenden Bereichen: Anatomie, Physiologie sowie Pathophysiologie der menschlichen Haut und Haare, Haut-, Gefäss-, Nagel- und Gewebeveränderungen und Beurteilung von Haut, Haaren, Gefässen, Nägeln und Gewebe.

Modul Technologien

Das Modul Technologien vermittelt Grundkenntnisse in den Technologien, die den Behandlungen gemäss V-NISSG zugrunde liegen. Das Modul Technologien beinhaltet zwei Teile: Teil 1 Optische Strahlung (Laser und IPL), welcher von allen besucht werden muss und Teil 2: Radiofrequenz, Niederfrequenz, Plasma, Ultraschall, Stosswelle und Kryolipolyse, welcher von allen ausser von Podologinnen und Podologen sowie Akupunkteurinnen und Akupunkteuren besucht werden muss.

Module Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF)

Das Modul BKF kann je nach Voraussetzungen der auszubildenden Person pro Sachkundenachweis in regulärer oder erweiterter Form angeboten werden.

Während die Module Grundlagen und Technologien für alle SN gleich sind, vermitteln die Module BKF behandlungsspezifische praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine Vertiefung des nötigen Fachwissens für die Durchführung der Behandlungen gemäss V-NISSG. Es gibt insgesamt sieben Module, die alle Behandlungen abdecken und von einer Prüfungsstelle angeboten werden.

Module BKF regulär

Das Modul BKF regulär richtet sich an alle Personen ohne Vorbildung, an Personen, die nicht den Gruppen B-F gemäss Tabelle 1 angehören sowie an Personen, die bereits einen Sachkundenachweis gemäss den Regeln des Prüfungsreglements der Trägerschaft erlangt haben. Module BKF regulär sind nur für kosmetische Behandlungen möglich.

Module BKF erweitert
Aufbau der Module
Abbildung 1 Aufbau der Module der Sachkundenachweise

Kosmetikerinnen oder Kosmetiker EFZ, FA und HFP, Dermapigmentologen oder Dermapigmentologinnen mit höherer Berufsbildung, Podologinnen oder Podologen EFZ und HF, sowie Akupunkteurinnen und Akupunkteure TCM können den Sachkundenachweis in einer verkürzten Ausbildung erwerben (Weg 2 Abbildung 1). Dieses Modul wird zusätzlich zu den Inhalten des regulären Moduls durch einzelne Bereiche des Moduls Grundlagen sowie einem Gesamtüberblick über das Modul Grundlagen erweitert. Diese Personen müssen das Modul Grundlagen nicht besuchen und können direkt in das Modul Technologien einsteigen. Nach absolviertem Modul Technologie müssen sie das Modul BKF erweitert besuchen.

Das Modul BKF erweitert enthält zusätzlich zu den Inhalten des Moduls BKF regulär das Modul Grundlagen in abgekürzter Form. Personen mit EFZ-Abschluss besuchen ein etwas verlängertes erweitertes BKF. Die Prüfung ist inhaltlich und auch von der Dauer her für alle Absolventen derselben Fachrichtung gleich. Die minimale Länge der Ausbildungen und der Prüfungen ist festgelegt.

Quelle: Aufbau und Inhalte einer Ausbildung und Prüfung eines Sachkundenachweises – Bundesamt für Gesundheit BAG, Stand 01.04.2024

Informationen für Personen, die einen Sachkundenachweis erlangen möchten

Bei welchen Prüfungsstellen kann der Sachkundenachweis erworben werden? Was ist zu beachten?

Ab 2024 müssen Personen für in Tabelle 1 (in: Generelle Informationen) genannte Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall gemäss V-NISSG einen Sachkundenachweis erlangen. Wir empfehlen jedoch dringend, bereits jetzt einen Sachkundenachweis zu erlangen, da es bei unsachgemässer Behandlung zu Verletzungen für die behandelnde Person oder für die Kundin oder den Kunden kommen kann.

Wichtig zu wissen ist, dass pro Behandlungsart, also beispielsweise Haarentfernung mit Laser, nur ein einziger Sachkundenachweis gemacht werden muss (siehe Generelle Informationen). Das heisst, ohne Vorkenntnisse (Weg 1, siehe Informationen zum Aufbau) müssen für einen solchen Sachkundenachweis

1.    das Modul Grundlagen à mindestens 4-5 Tagen,
2.    das Modul Technologien à mindestens 1-2 Tagen, sowie
3.    ein Modul BKF à mindestens 2 Tagen absolviert werden.

Wenn eine Person einen zusätzlichen Sachkundenachweis machen möchte, wie zum Beispiel Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen, muss ein weiteres Modul BKF à mindestens 2 Tagen absolviert werden, die anderen schon absolvierten Module Grundlagen und Technologien müssen dabei nicht mehr wiederholt werden.

Ein Sachkundenachweis muss erstmals im Gesamten bei einer einzigen Prüfungsstelle gemacht werden. Danach können weitere Sachkundenachweise bei anderen Prüfungsstellen erlangt werden, wobei jeweils nur das reguläre Modul BKF belegt und geprüft werden muss.

Falls eine Person bereits einen Sachkundenachweis mit erweitertem BKF absolviert hat, muss sie beim nächsten Sachkundenachweis nur noch das reguläre BKF machen, da sie ja die Prüfung des erweiterten Teils schon absolviert hat.

Das BAG hat eine Verordnung für das Eidgenössische Departement des Innern EDI erarbeitet, in welcher die verschiedenen Sachkundenachweise aufgelistet werden. Diese Verordnung führt für jeden Sachkundenachweis diejenigen Prüfungsstellen auf, welche die Prüfungen durchführen dürfen. Damit eine Prüfungsstelle in die EDI-Verordnung aufgenommen wird, muss sie ein Gesuch beim BAG einreichen, die Vorgaben der Trägerschaft zu den Prüfungsinhalten und zum Prüfungsreglement erfüllen und sich an die Wegleitung des BAG halten.  

Unter dem folgenden Link ist die Liste der aktuellen Prüfungsstellen zu finden, welche Sachkundenachweise für Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung nach V-NISSG ausstellen dürfen. Die aktuelle Liste wird halbjährlich ergänzt.

Quelle: Informationen für Personen, die einen Sachkundenachweis erlangen möchten – Bundesamt für Gesundheit BAG, Stand 01.04.2024

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