Prüfungsreglement

Für den Sachkundenachweis gemäss V-NISSG
SN Haarentfernung mit Laser

Zweck des Reglements

Das Reglement regelt die Prüfungsmodalitäten zur Erlangung von Sachkundenachweisen gemäss V-NISSG bei der Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty.

Dieses Reglement basiert auf dem Reglement der Trägerschaft vom 08. November 2021 für den Sachkundenachweis, gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung vom 27. Februar 2019 zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG).

Zweck des Sachkundenachweises

Ein Sachkundenachweis bestätigt, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die zur Durchführung der in der Verordnung V-NISSG aufgeführten Behandlungen befähigen. Um die Sachkunde zu erlangen, müssen die drei Module Grundlagen, Technologien und Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) erfolgreich absolviert werden.

  • Das vorliegende Reglement richtet sich an die Kandidatinnen und Kandidaten für den Sachkundenachweis sowie an Prüfungsexpertinnen und -experten.
  • Die Prüfungsstelle passt sich den Anforderungen der Trägerschaft an.
  • erarbeitet die Ausbildungspläne, die Prüfungsinhalte und das Prüfungsreglement für die Sachkundenachweise;
  • überprüft die Ausbildungspläne, die Prüfungsinhalte und das Prüfungsreglement spätestens am 1. Juni 2026 und danach mindestens alle fünf Jahre auf den aktuellen Stand von Wissen und Technik und passt die Dokumente entsprechend an.

Prüfungsstelle

Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty ist für die Durchführung sowohl der Ausbildungen als auch der Prüfungen zu den Modulen gemäss den Bestimmungen des Prüfungsreglements der Trägerschaft verantwortlich. Die Prüfungsstellen sind ebenfalls für die Ausbildungen und Prüfungen zu den Modulen zuständig.

Aufgaben

Wir sind verantwortlich für die Erstellung der Prüfungsaufgaben und Prüfungskriterien gemäss den Vorgaben der Ausbildungspläne, Prüfungsinhalte und des Prüfungsreglements der Trägerschaft.

Es liegt in unserer Verantwortung sicherzustellen, dass die Prüfungsfragen, insbesondere bei den theoretischen Prüfungen, bei jeder Prüfung unterschiedlich sind.

Dies gilt auch für Prüfungen, die wiederholt werden müssen, falls sie nicht bestanden wurden.

  • Organisation der Ausbildung und der Prüfung;
  • Überprüfung der Voraussetzungen für die Ausbildung und Prüfung;
  • Durchführung der Ausbildungen;
  • Sicherstellung der Einhaltung der Anmelde- und Prüfungsmodalitäten;
  • Durchführung der Prüfungen;
  • Ausstellung von Sachkundenachweisen.

Aufgaben der Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten

Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten,

  • erstellen die Prüfungsaufgaben und die Prüfungsraster.
  • führen die Prüfungen durch.
  • halten die Ergebnisse der Prüfungen schriftlich in den vorgegebenen Dokumenten bzw. Prüfungsrastern fest.
  • nehmen jährlich an Weiterbildungen für Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten teil, die von der Prüfungsstelle organisiert werden.
  • nehmen an den Prüfungskonferenzen teil, einschliesslich Vorbereitungssitzungen.
  • verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf den Ablauf und Inhalt der Prüfungen.

Die Qualifikationen der Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten,

  • verfügen über nachweisbare fachliche Qualifikationen für die Vermittlung der Inhalte der Ausbildungspläne. Mindestanforderung ist ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) für den Berufsbereich, in dem sie prüfen, oder eine gleichwertige Qualifikation;
  • bringen mindestens drei Jahre Berufserfahrung in dem Bereich mit, in dem sie prüfen;
  • dürfen nicht Ausbildnerinnen oder Ausbildner desselben Moduls sein.
  • Verfügen über die notwendigen Sprachkenntnisse, um Personen ausbilden zu können

Prüfungssekretariat und Aufgaben des Prüfungssekretariats

Das Prüfungssekretariat ist verantwortlich für die Erledigung der administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit den Ausbildungen und Prüfungen der einzelnen Module und steht als Ansprechstelle für alle diesbezüglichen Anfragen zur Verfügung.

Prüfungskommission und Aufgaben der Prüfungskommission

Die Prüfungskommission prüft Rekurse erstinstanzlich. Sie kann dabei das BAG um eine unverbindliche Stellungnahme ersuchen. Das BAG kann auf eine solche Anfrage hin eine unverbindliche Stellungnahme zuhanden der Prüfungskommission abgeben.

Es entscheidet am Ende die Prüfungskommission über den Rekurs.

Aufbau des Sachkundenachweises

Der Sachkundenachweis besteht aus drei Modulen:

  • dem Modul Grundlagen
  • dem Modul Technologien
  • und sieben verschiedenen Modulen zu behandlungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten (BKF), die alle Behandlungen, die einen Sachkundenachweis erfordern, beinhalten.

Weg 1 richtet sich an alle Personen, die keine der Voraussetzungen für Weg 2 erfüllen. Zuerst muss das Modul Grundlagen absolviert und erfolgreich abgeschlossen werden.

Anschliessend kann das Modul Technologien in Angriff genommen werden, und nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls kann das reguläre Modul «Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten» (BKF Haarentfernung mit Laser) absolviert werden.

Mit bestandener Prüfung des regulären Moduls BKF wird der Sachkundenachweis erworben.

Weg 2 richtet sich an Kosmetikerinnen oder Kosmetiker EFZ, Fachfrauen oder Fachmänner für Ästhetik und Kosmetik mit höherer Berufsbildung, Dermapigmentologinnen oder Dermapigmentologen mit höherer Berufsbildung, Podologinnen oder Podologen EFZ und HF, sowie an Akupunkteurinnen und Akupunkteure TCM.

Diese Personen müssen das Modul Grundlagen nicht zwangsläufig besuchen und starten direkt mit dem Modul Technologien.

Mit bestandener Prüfung wird der Sachkundenachweis erworben. (SN Haarentfernung mit Laser)

Mit bestandener Prüfung des erweiterten Moduls BKF wird der Sachkundenachweis erworben.

(SN Haarentfernung mit Laser)

WEG 1Ohne VoraussetzungModul GrundlagenModul TechnologienModul BFK regulär Haarentfernung mit LaserSN Haarentfernung mit Laser
WEG 2Mit Voraussetzung Modul TechnologienModul BFK erweitert Haarentfernung mit LaserSN Haarentfernung mit Laser

Modul Grundlagen

Das Modul Grundlagen vermittelt die grundlegenden Kenntnisse, die für Behandlungen gemäss V-NISSG. Dazu gehören die Anatomie, Physiologie sowie Pathophysiologie der menschlichen Haut und Haare, die Erkennung von Veränderungen an Haut, Gefässen, Nägeln und Gewebe sowie die Beurteilung von Hautzuständen, Haaren, Gefässen, Nägeln und Geweben.

Modul Technologien

Das Modul Technologien vermittelt Grundkenntnisse über die Technologien, die den Behandlungen gemäss V-NISSG zugrunde liegen.

Modul BKF regulär und erweitert – (SN Haarentfernung mit Laser)

Das Modul BKF vermittelt praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten, die spezifisch für die Durchführung von Behandlungen, erforderlich sind. Es vertieft zudem das erforderliche Fachwissen für diese Behandlungen. Das Modul BKF kann in regulärer oder erweiterter Form angeboten werden, abhängig von den Voraussetzungen der auszubildenden Person.

  • Das reguläre Modul BKF richtet sich an Personen ohne vorherige Fachausbildung, sowie an Personen, die bereits einen Sachkundenachweis erworben haben.
  • Das erweiterte Modul BKF richtet sich an Personen gemäss Weg 2. Dieses Modul erweitert die Inhalte des regulären Moduls um spezifische Bereiche des Moduls Grundlagen sowie um einen umfassenden Überblick über das Modul Grundlagen. Personen, die sich für das erweiterte Modul BKF entscheiden, müssen das Modul Grundlagen nicht besuchen und können direkt mit dem Modul Technologien beginnen. 

Anforderungsniveau der Module und der Prüfungen

Das Anforderungsniveau der Module und Prüfungen wird in den Modulbeschreibungen und im Prüfungsreglement der Trägerschaft festgelegt.

Diese Dokumente regeln auch den minimalen Umfang der Ausbildung und der Prüfung. Für die Grundlagenbereiche der erweiterten Module BKF gelten im Allgemeinen der gleiche Schwierigkeitsgrad und Detaillierungsgrad in den Prüfungen.

Präsenzpflicht in den Modulen

Zu den Prüfungen zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Präsenzpflicht von 100% für die Ausbildungen erfüllt haben.

Prüfung

Alle Module werden mit einer Prüfung abgeschlossen.

Übersicht Prüfung zu den Sachkundenachweisen in der Kosmetik

ModulPrüfungsformDauerBenotung
GrundlagenTheoretische Prüfung90 Min. 
TechnologienMultiple – Choice  Prüfung60 Min. 
BKF regulär SN Haarentfernung mit Laser1 Teil Theoretische Prüfung90 Min.  BESTANDEN   NICHT BESTANDEN
2 Teil Praktische Prüfung45 Min. 
BKF erweitert EFZ SN Haarentfernung mit Laser1 Teil Theoretische Prüfung90 Min. 
2 Teil Praktische Prüfung45 Min. 

Beurteilung der Prüfung

Die Beurteilung der Prüfungen erfolgt mit den Werten „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“.

Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 60% der Maximalpunktzahl erreicht hat. Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt werden. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss die ganze Prüfung wiederholt werden.

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat:

a) eine ungenügende Leistung erbringt;

b) nicht fristgerecht zurücktritt;

c) ohne entschuldbaren Grund von der Prüfung zurücktritt;

d) von der Prüfung ausgeschlossen wird. Die Prüfungsstelle entscheidet allein auf Grund der erbrachten Leistungen über das Bestehen der Prüfung.

Wer alle erforderlichen Prüfungen bestanden hat, erhält den Sachkundenachweis Haarentfernung mit Laser. (SN Haarentfernung mit Laser)

Durchführung und Auswertung

Bei der Durchführung und Auswertung der schriftlichen Prüfungen sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Die in den Modulbeschreibungen der Trägerschaft beschriebenen Anforderungen an die Prüfungen werden umgesetzt;
  • Es gibt eine ausreichende Anzahl an Prüfungsfragen. Während rund 2 Jahren soll die Prüfung mit neuen Fragen jeweils wieder neu zusammengesetzt werden können.
  • Auf Abhängigkeiten zwischen einzelnen Prüfungsaufgaben wird verzichtet.
  • Die Aufgaben sind präzise und verständlich formuliert.
  • Die Kandidatinnen und Kandidaten sitzen so weit auseinander (ca. 1.5m), dass ein Abschreiben nicht möglich ist.
  • Eine Prüfungsexpertin/ein Prüfungsexperte überwacht die Prüfung vor Ort.
  • Die Prüfungsexpertin/der Prüfungsexperte darf während der Prüfung keine inhaltlichen Auskünfte geben.
  • Die Auswertung der Prüfung erfolgt einheitlich, transparent und nachvollziehbar nach den Kriterien, die im Bewertungsraster formuliert sind.
  1. Bei der praktischen Prüfung sind zusätzlich die folgenden Punkte zu beachten:
  2. Die praktische Prüfung muss in einem Behandlungsraum stattfinden, damit die zu überprüfenden Punkte vorgezeigt werden können.
  3. Die Prüfungsexpertin/der Prüfungsexperte sieht sich den Prüfungsort im Vorfeld an und achtet insbesondere auf folgende Punkte: Ist genügend Platz, Licht und Luft vorhanden? Sind die nötigen Materialien bereitgelegt?
  4. Im Protokoll (Bewertungsraster) werden sämtliche Beobachtungen belegt, die später bewertet werden.
  5. Die Prüfung wird von zwei Prüfungsexpertinnen/Prüfungsexperten abgenommen. Sie vergleichen und besprechen ihre Beobachtungen und nehmen gemeinsam die Bewertung vor.
  6. Hilfsmittel

Für die Prüfungen der Module Grundlagen und BKF dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden.

Für die Prüfung des Moduls Technologien dürfen alle im Modul verteilten Unterlagen gebraucht werden. Elektronische Hilfsmittel sind nicht erlaubt.

Zulassung zu den Modulen und zu den Prüfungen / Grundlegende Voraussetzungen

Zu den Ausbildungen und Prüfungen zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten, die schriftlich der Übermittlung ihrer persönlichen Daten (Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum sowie des Prüfungsergebnisses) an das BAG zugestimmt haben und eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung dieser Daten auf dem elektronischen Portal NISSG des BAG unterschrieben haben. Diese Veröffentlichung kann im Einzelfall auch verweigert werden, die Auslieferung der Daten ans BAG ist aber zwingend.

Ausbildungs- und Prüfungszulassungen

Wer das Modul Grundlagen und das Modul Technologien erfolgreich absolviert hat oder bereits einen der folgenden in der EDI-V aufgelisteten Sachkundenachweise gemäss V-NISSG erlangt hat, Sachkunde Haarentfernung mit Laser.

Dem Anmeldeformular beizulegen sind:

Modul Grundlagensich form- und fristgerecht anmeldet; die Gebühr bezahlt; mindestens 18 Jahre alt ist. • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto. 
Modul TechnologienDas Modul Grundlage absolviert hat. Die mindestens 18 Jahre alt ist. sich form- und fristgerecht anmeldet; die Gebühr bezahlt; • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto.Beim Besuch erweiterter Module: Bestätigung des Ausbildungsabschlusses als Kosmetiker/in EFZ, FA oder HFP oder Dermapigmentolog/in mit höherer Berufsbildung
Modul BKF (SN Haarentfernung mit Laser)Das Modul Technologien absolviert hat. Die mindestens 18 Jahre alt ist. sich form- und fristgerecht anmeldet; die Gebühr bezahlt; • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto.Bei erweiterten Modulen: Bestätigung des Ausbildungsabschlusses als Kosmetiker/in EFZ, FA oder HFP oder Dermapigmentolog/in mit höherer Berufsbildung11.b) Version erweitert Kosmetik EFZ

Ausschreibung der Module und der Modulprüfungen

Die Prüfungsstelle schreibt die einzelnen Module und deren Prüfungen mindestens drei Monate vor dem Prüfungstermin aus. Die Ausschreibung enthält mindestens Informationen über:

  • Den Zeitpunkt und den Ort der Durchführung des Moduls
  • Den Ablauf des Moduls
  • Die Kosten des Moduls
  • Den Zeitpunkt und den Ort der Prüfung

Gebühren

Die Kosten im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Moduls und den dazugehörigen Prüfungen werden von der Prüfungsstelle bekanntgegeben. Die Gebühren für die Ausstellung des Sachkundenachweises sowie eventuelle Materialkosten werden getrennt in Rechnung gestellt.

Rücktritt

Die Kandidatin oder der Kandidat hat die Möglichkeit, die Anmeldung bis zu vier Wochen vor Beginn der Modulausbildung oder einer Prüfung zurückzuziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Rückerstattung der Gebühren abzüglich eines Unkostenbeitrags in Höhe von 50% der Kursgebühren.

Ein Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist nur unter Vorliegen eines hinreichenden Grundes möglich.

Als entschuldbare Gründe gelten namentlich:

a) Mutterschaftsurlaub

b) Vaterschaftsurlaub

c) Krankheit und Unfall

d) Todesfall im engeren Umfeld

e) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst

Der Rücktritt muss der Prüfungsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Entschuldbare Gründe müssen durch die Kandidatin bzw. den Kandidat dokumentiert werden, z.B. durch ein ärztliches Attest.

Rückerstattung

Wer die Prüfung nicht besteht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Modul- bzw. Prüfungsgebühr.

Nichtzulassung und Ausschluss

Die Kandidatin oder der Kandidat kann von einer Prüfung ausgeschlossen werden oder gilt als nicht bestanden, wenn:

a) wissentlich falsche Angaben bezüglich der Zulassungsbedingungen gemacht werden oder versucht wird, die Prüfungsstelle auf andere Weise zu täuschen;

b) unzulässige Hilfsmittel verwendet werden;

c) grobe Verstösse gegen die Prüfungsdisziplin vorliegen;

d) versucht wird, die Prüfungsexpertinnen und -experten zu täuschen.

Der Ausschluss von der Prüfung bedarf der Entscheidung durch die Prüfungsstelle. Bis ein rechtskräftiger Beschluss vorliegt, hat die Kandidatin oder der Kandidat das Recht, die Prüfung unter Vorbehalt abzuschliessen.

Die Prüfungsstelle trifft die Entscheidung über das Bestehen der Prüfung allein auf Basis der erbrachten Leistungen. Personen, die alle erforderlichen Prüfungen bestanden haben, erhalten den Sachkundenachweis.

Rekurs

Gegen Entscheidungen der Prüfungsstelle, die zur Nichtzulassung zu einem Modul oder einer Prüfung führen, kann innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe Beschwerde bei der Prüfungskommission der Prüfungsstelle eingereicht werden. Die Beschwerde sollte die Anträge der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers sowie deren Begründung enthalten.

Die Prüfungskommission wird die Kandidatinnen und Kandidaten über das Verfahren zur Einreichung von Beschwerden informieren.

Wiederholung

Eine Prüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden, ohne dass die Ausbildung zum Modul erneut absolviert werden muss. Falls eine Kandidatin oder ein Kandidat die Prüfung zweimal hintereinander nicht besteht, hat sie/er die Möglichkeit, die Ausbildung zum Modul einmal zu wiederholen und anschließend ein letztes Mal die Prüfung abzulegen. Die Bedingungen für die Anmeldung zur Wiederholung der Prüfung sowie zur Wiederholung des Moduls sind identisch mit denen für den ersten Versuch.

Ausstellung des Sachkundenachweises

Die Prüfungsstelle stellt Personen, welche alle Prüfungen bestanden haben sowie die zum Modul BKF gehörigen zwei obligatorischen praktischen Behandlungen durchgeführt haben, einen Sachkundenachweis aus.

Er muss folgende Angaben enthalten:

1.Bezeichnung Sachkundennachweis (SN)(SN Haarentfernung mit Laser)
2.Vorname und Name der Person, die den Sachkundenachweis erlangt hat 
3.Geburtsdatum der Person, die den Sachkundenachweis erlangt hat 
4.Zulässige Behandlung gemäss Anhang Ziffer 1 EDI-V KosmetikHaarentfernung mit Laser
5.Name der ausstellenden Prüfungsstelle gemäss Anhang Ziffer 1 EDI-V KosmetikLisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty
6.Datum und Ort der Prüfungen  Bahnhofstrasse 55, 6403 Küssnacht am Rigi

Verabschiedung

Dieses Prüfungsreglement ist von der Prüfungsstelle genehmigt und verabschiedet.

Für alle anderen AGB wie z.B Haftung, Durchführung, oder Datenschutz, gelten die Richtlinien der LW Medical Beauty.

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