Allgemeine Geschäftsbedingungen der LW-Medical Beauty

Einführung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als «AGB» bezeichnet) gelten für sämtliche Kurse der «LW-Akademie». Vertrag kommt somit mit der LW-Medical Beauty GmbH zustande, welche ihren Sitz in der Bahnhofstrasse 55, 6403 Küssnacht am Rigi hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Im weiteren Verlauf dieser AGB bezieht sich die Bezeichnung *LW* auf die LW-Medical Beauty GmbH als Vertragspartei. Aus Gründen der Lesbarkeit wird die männliche Form in diesen AGB verwendet, wobei sie selbstverständlich beide Geschlechter umfasst. Durch ihre Anmeldung bestätigen die Kursteilnehmer, dass sie die vorliegenden AGB sowie die Kursbedingungen gemäss den Ausschreibungsunterlagen zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind.

Gegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Warenlieferungen und Dienstleistungen der *LW*. Diese AGB stellen wesentliche Bestandteile jedes Dokuments dar (Angebot, Auftrag, Rechnung, Lieferschein usw.), sofern nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie von *LW* schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch dann, wenn den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Vertragsabschluss

Bestellungen des Kunden müssen schriftlich erfolgen (per E-Mail, Brief, WhatsApp usw.), um rechtsgültig zu sein. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn *LW* die Bestellung des Kunden ebenfalls schriftlich annimmt oder bestätigt (durch Auftrag, Kaufvertrag oder Rechnung usw.). Bei einem Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie durch den Zahlungseingang zusätzlich zu unseren AGB. Mitarbeitende oder Partner von *LW* sind nicht befugt, mündliche Vereinbarungen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

Anmeldung / Schulungen

Die Anmeldungen (über das Internet, Anmeldekarte oder per E-Mail) werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und sind verbindlich. Die *LW* entscheidet basierend auf den erhaltenen Anmeldungen über die Zulassung zum Kurs. Die angemeldeten Personen werden über ihre Zulassung oder Nicht-Zulassung zum Kurs informiert. Durch die Bestätigung der Anmeldung seitens der *LW*  kommt der Vertrag zustande.

Abmeldung

Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes und/oder das Nichterscheinen zum Kurs gelten nicht als Abmeldung und entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Bei Abmeldungen zwischen 20 und 2 Tagen vor Kursbeginn sind 50 % des Kursgeldes zu entrichten. Abmeldungen ab 1 Tag vor Kursbeginn oder später führen zu keinem Erlass bzw. keiner Rückerstattung des Kursgeldes.

Ausschreibungsunterlagen

Das Kursprogramm orientiert sich an den schriftlichen oder online veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen (LW-Akademie-Kursprogramm). Im Zweifelsfall gelten die Informationen, die in den aktuellen Drucksachen enthalten sind. Änderungen der Kursinhalte, des Programms, der Zeit oder Dauer, des Ortes oder der Referenten bleiben vorbehalten.

Durchführung

Aus wichtigen Gründen wie einer zu geringen Teilnehmerzahl oder dem Ausfall von Dozenten kann der Kurs abgesagt oder verschoben werden. Die angemeldeten Personen werden so früh wie möglich über die Absage oder Verschiebung informiert. Im Falle einer Kursabsage oder -verschiebung kann das bereits gezahlte Kursgeld auf Wunsch des Kursteilnehmers entweder für einen späteren Kurs gutgeschrieben oder zurückerstattet werden.

Jegliche weiteren Ansprüche, wie beispielsweise Ersatz für entstandene Kosten für Anreise oder Unterkunft, werden ausgeschlossen. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann der Kurs dennoch mit Zustimmung der Kursteilnehmer durchgeführt werden, wobei das Kursgeld entsprechend erhöht oder die Anzahl der Lektionen reduziert werden kann, während das Kursgeld gleich bleibt. Die *LW* behält sich das Recht vor, Kursteilnehmer aus wichtigen Gründen vom Kurs auszuschliessen. Als wichtige Gründe gelten unter anderem wiederholte Störungen des Unterrichts, strafbare Handlungen während des Unterrichts (z. B. Ehrverletzung, Sachbeschädigung) usw. Bei einem Ausschluss vom Kurs aus wichtigen Gründen bleibt das Kursgeld vollständig zu entrichten.

Nicht besuchte Lektionen

Nicht besuchte Lektionen können weder nachgeholt noch rückerstattet werden. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall sind jedoch möglich und bleiben vorbehalten.

Zertifikat / Diplom

Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs der LW-Akademie wird mit einem Zertifikat oder Diplom bestätigt. Nach Abschluss des Kurses sind die Kursteilnehmer berechtigt, das im Kurs Gelernte eigenständig anzuwenden, jedoch nicht dazu befugt, selbst Kurse zu unterrichten.

Prospekte und Technische Unterlagen

Prospekte, Protokolle, Webseiten, Social Media usw. dienen lediglich als Anhaltspunkte und sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.

Kosten

Die Preise für die von *LW* gelieferten Waren oder Dienstleistungen ergeben sich aus Angeboten, Aufträgen, Rechnungen usw. Preislisten oder Angaben in der Werbung, auf Social Media usw. sind unverbindlich. Schriftliche oder mündliche Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen und dienen lediglich als Richtlinie. Alle Preisangaben verstehen sich als Richtwerte ab Lager, exklusive Zusatzleistungen wie Schulungen, Verbrauchsmaterial, Steuern, Skonto, Finanzierungskosten, Mehrwertsteuer usw., sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

Das Kursgeld und die darin enthaltenen Leistungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Alle Preisangaben erfolgen in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Das Kursgeld muss in jedem Fall vor dem ersten Kurstag bezahlt werden. Kursteilnehmer, die das Kursgeld vor Kursbeginn nicht oder nicht vollständig entrichtet haben, können vom Kursbesuch ausgeschlossen werden, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Bezahlung des Kursgeldes bleibt hiervon unberührt.

Terminen, Termine versäumen oder Nichterscheinen

Termine werden telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp/Messenger vereinbart. Sollte ein Termin nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, wird dies in Rechnung gestellt.

Lieferbedingungen für Waren

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie Ereignisse, die die Warenlieferung der *LW* erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw.), liegen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen außerhalb der Verantwortung der *LW*. Dies gilt auch, wenn die Behinderung bei *LW* oder deren Geschäftspartnern auftritt. Die Behinderung berechtigt die *LW*, die Warenlieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Behinderung länger als 3 Monate andauern, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verlängerung der Leistungszeit oder die Freistellung der *LW* von ihrer Verpflichtung berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Die *LW* ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit durchzuführen. Des Weiteren behält sich die *LW* vor, Lieferungen zurückzuhalten, bis offene Ausstände aus früheren Lieferungen beglichen sind. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist die *LW* berechtigt, Ersatz für den ihr

daraus entstehenden Schaden zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

Geräte- und Behandlungsschulung

*LW* liefert alle Waren stets mit einer Instruktion aus. Die Geräte- und Behandlungsschulung umfasst die korrekte Installation, Wartung, Einstellungen, Sicherheitsvorschriften, Garantiebedingungen sowie die Behandlungsschulung. Die Teilnahme an der Geräte- und Behandlungsschulung wird mit einem Zertifikat bestätigt und ist für den Käufer der Ware obligatorisch.

Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Waren erfolgt in der Regel per Vorauskasse. *LW* entscheidet eigenständig über Finanzierungsmöglichkeiten wie Rechnung, Ratenzahlung, Leasing usw. Die Bezahlung mittels Bargeld oder Schecks ist nicht möglich, und *LW* schliert jegliche Haftung bei Verlust aus. Mit Fälligkeit der Zahlung gerät der Kunde automatisch in Verzug. Der Verzugszins beträgt 9 % auf dem 3-Monats-EURIBOR-Jahreszins. Pro Zustellung einer schriftlichen Mahnung werden CHF 20.- fällig. Bei überfälligen Forderungen erlöschen sämtliche Service- und Garantiearbeiten sowie die Lieferung neuer Ware, bis alle überfälligen Forderungen beglichen sind. Falls vereinbarte Ratenzahlungen nicht eingehalten werden, behält sich LW das Recht vor, sämtliche verbleibenden Raten sofort mittels Abschlussrechnung einzufordern. Zusätzliche Kosten für Mahnungen, Inkasso, Betreibungsgebühren sowie Rechtsbeistandskosten usw. werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe dieser Ware auf den Kunden über. Wenn die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Versendung an den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung an den Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Eigentumsvorbehalt

Die von *LW* gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von *LW*, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Schweizer Kunden behält sich *LW* das Recht vor, am jeweiligen Sitz bzw. Wohnort des Bestellers auf dessen Kosten einen Eigentumsvorbehalt gemäß Art. 715 ZGB einzutragen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Gegenstände während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten instand zu halten und zugunsten von *LW* gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und andere Risiken zu versichern. Der Kunde hat zudem alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um den Eigentumsanspruch von LW weder zu beeinträchtigen noch aufzuheben.

Der Kunde ist berechtigt, die gekaufte Ware im normalen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen; jedoch tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer, die ihm aus der Weiterveräusserung entstehen, an *LW* ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware unverarbeitet oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Der Kunde ist nach Abtretung zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Die Befugnis von LW, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich LW, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann LW verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner über die Abtretung informiert.

Solange der Kunde den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat, erfolgt jede Verbindung oder Vermischung der Waren durch den Kunden mit anderen Waren stets im Namen und für Rechnung von *LW*. Werden die Waren mit anderen, *LW* nicht gehörenden Waren in einer Weise verbunden oder vermischt, dass sie ohne wesentliche Beschädigung oder unverhältnismässigen Aufwand nicht mehr getrennt werden können, entsteht für *LW* Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Werts der einzelnen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung. Dies gilt auch dann, wenn die *LW* gehörende Ware mit anderen Waren so vermischt oder verbunden wird, dass sie als deren nebensächlicher Bestandteil erscheint. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für *LW*.

Verrechnung

Der Kunde darf etwaige Gegenansprüche nicht mit den Forderungen von *LW* verrechnen oder etwaige Rückhaltungsrechte geltend machen, es sei denn, diese Gegenansprüche oder Rückhaltungsrechte wurden von *LW* anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Garantie

*LW* gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Mängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Ware zwischen 1 und maximal 36 Monaten und beginnt mit dem Gefahrübergang der gelieferten Waren. Von der

Gewährleistung ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien, Kulanzarbeiten, Transporte und Lieferungen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich zu rügen. Eine Rüge gilt als unverzüglich, wenn sie innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bei *LW* angezeigt wird. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von *LW* entweder Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde berechtigt, eine Herabsetzung seiner Vergütung zu verlangen. Rücksendungen der Ware durch den Kunden sind in jedem Fall mit *LW* abzustimmen und gehen zu Lasten des Kunden, um unnötige Transport- und Lieferkosten zu vermeiden.

Die von *LW* an den Kunden gelieferte Ware für den Wiederverkauf darf nur in der Originalverpackung verkauft werden und darf weder umetikettiert, umgefüllt noch umgepackt werden. Bei Verstoss gegen diese Obliegenheit verliert der Kunde seine Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung erlischt auch vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte vorhandene Gerätesiegel entfernen, unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder die vorgeschriebenen Installations-, Wartungs- und Pflegearbeiten nicht durchführen.

Gewährleistungsansprüche gegen *LW* stehen nur dem direkten Kunden zu und sind nicht übertragbar. Für gebrauchte oder fahrlässig beschädigte Ware übernimmt *LW* keine Gewährleistung. Die oben genannten Bestimmungen enthalten abschliessend die Gewährleistung für die von *LW* gelieferte Ware an den Kunden und schliessen weitere Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

Haftung/Versicherung

*LW* haftet dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche als auch ausservertragliche Haftungsfälle. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie etwa Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen und Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt für eine etwaige Haftung von *LW* und deren Mitarbeitenden, Agenten usw.

Beim Versand der Ware an den Kunden wendet *LW* die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Die gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich bei Ankunft zu prüfen. Etwaige Transportschäden müssen innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich an LW gemeldet werden.

Für alle von *LW* organisierten und/oder durchgeführten Kurse und Veranstaltungen wird jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. In Zweifelsfällen, wie beispielsweise bei körperlichen Beeinträchtigungen oder Schwangerschaft, wird eine vorherige ärztliche Untersuchung und Beratung empfohlen. Die Teilnahme am Kurs sowie die Nutzung der Schulgelände und -einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr. *LW* haftet nicht für Diebstahl und Verlust. Die Teilnehmer sind selbst für ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

Behandlungs- und Anwendung-voraussetzungen:

Die von *LW*vertriebenen Produkte dürfen im Rahmen einer Hautbehandlung nur mit dem Einverständnis der behandelten Person verwendet werden. Vor der Behandlung erfolgen entsprechende Abklärungen durch Fachleute. *LW*übernimmt keine Haftung für die Anwendung der gelieferten Ware.

Schlussbestimmung

Zahlungs- und Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Küssnacht am Rigi (Schweiz). Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. LW ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegungen

nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt. Soweit nicht anders vereinbart, findet auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden immer Schweizer Recht Anwendung.

Änderungen

Diese AGB können jederzeit geändert werden. Der Kunde wird über etwaige Änderungen informiert. Erhebt er innerhalb von 30 Tagen keinen Widerspruch, gelten die neuen Bestimmungen als genehmigt.

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